Planungshinweise Homelift

Für die Planung des Homeliftes ist die "Leitlinie für vertikale Hebeeinrichtungen für Personen mit einer Nenngeschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s" heranzuziehen.

Die Leitlinien für Vertikale Hebeeinrichtungen für Personen mit einer Geschwindigkeit bis 0,15m/s wurde von einer Expertengruppe in Österreich erarbeitet um ein gleichbleibendes Sicherheitsniveau beim Einsatz des langsam fahrender Aufzug zu definieren.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen "allgemein zugänglicher Bereich" und "nicht allgemein zugängliche Bereiche".
Im "allgemein zugänglicher Bereich" ist zwingend eine Fahrkorbtüre vorzusehen.

Hinweis für Wien:

Die Baubehörde lässt die Variante ohne Fahrkorbtüre gemäß dem Wiener Aufzugsgesetz WAZ 2006 nur als Behindertenplattform zu. In diesem Fall dürfen nur eingewiesenen Personen, sozusagen eingeschränkter Nutzerkreis mit dieser Anlage fahren. Der Nachweis der Behinderung ist zu erbringen. Lebt also in einem Einfamilienhaus auch nur eine Person mit einer körperlichen Einschränkung, was nicht gleichbedeutend mit körperlicher Behinderung oder Rollstuhlfahrer ist, dann muss die Behörde diese Anlage zulassen und genehmigen.

Einbauorte (Einsatzgebiete)

„Allgemein zugänglicher Bereich“ gemäß Begriffsbestimmungen OIB-Richtlinien:

Bereich innerhalb oder außerhalb eines Bauwerkes, der für die regelmäßige Erschließung oder Benutzung durch unterschiedliche Personen, wie z.B. Bewohner, Kunden, Lieferanten, gedacht ist. Nicht dazu zählen Ein- und Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser, die ausschließlich der Wohnnutzung dienen, sowie Bereiche innerhalb einer Wohneinheit.

Allgemein zugängliche Bereiche (beispielhaft Einbauorte):

Bauwerke für öffentliche Zwecke (z.B. Amtsgebäude)
Bauwerke für Bildungszwecke (z.B. Kindergärten, Schulen, Universitäten)
Handelsbetriebe mit Konsumgütern des täglichen Bedarf (z.B. Geschäfte, Einkaufszentren)
Banken
Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
Arztpraxen und Apotheken
öffentliche Toiletten
Wohngebäude (mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern, Kleinhäusern sowie Reihenhäusern)
Geriatriezentren, Pflegeheime, Seniorenwohnheime
Bürogebäude
Garagen
Bauwerke mit Versammlungsräumen
Hotels und Gaststätten
Thermalbäder, Kuranstalten, Hallenbäder
Veranstaltungs- und Sportstätten
Verkehrsbauwerke (Bahnhöfe, Stationsgebäude, Bahnsteige)
Kirchen, Gebäude zur Religionsausübung
Ausstellungsbereiche, Museen

 

Nicht allgemein zugängliche Bereiche:

Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Kleinhäuser, Kleinhausbauten
Reihenhäuser
innerhalb von Wohnungen